Angebot
Familienerholungsurlaub
Das Land fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Die Landesleistung ist vom Familieneinkommen abhängig.
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und leiten Ihren Antrag weiter.
Bitte wenden Sie sich an Frau Brinkmann: 05121 9189410